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Auf der Albisheimer Gemarkung befinden sich zwei Naturschutzgebiete:
| Das NSG Osterberg, das aufgrund der
Trockenrasenflora und -fauna des südwestexponierten Kalkhangs mit
Rechtsverordnung vom 25.07.1986 auf einer Fläche von 9ha unter Schutz
gestellt wurde.
Die Verordnung beschreibt als Schutzzweck:
"... die Erhaltung des südwestexponierten Kalkhanges des
Osterberges als Standort seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften,
als Lebensraum seltener Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen."
Hier
kommen Sie zum vollständigen Text der Rechtsverordnung |
| Das NSG Saukopf, das mit
Rechtsverordnung vom 10.01.1957 auf einer Fläche von 13ha unter Schutz
gestellt wurde.
Hier
kommen Sie zum vollständigen Text der Rechtsverordnung |
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